Startseite

Mitglieder
Broschüren
Aktivitäten
Aktionen
Kontakt
Links
Presse
AGB

 

 

Allgemeine Geschäftbedingungen der Zeitambulanz

1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen und Nebenabreden gelten nur in schriftlicher, von beiden Seiten unterschriebener Form.

2. Angebot der Zeitambulanz

  1. Die Zeitambulanz bietet eine Teilnahme an einem Netzwerk für Klein- und Kleinstunternehmer zum Zwecke der gemeinsamen Marktbearbeitung und Kundengewinnung durch die Mitglieder.
  2. Die Zeitambulanz unterhält eine Website, in der sich das Mitglied zu separaten Bedingungen präsentieren kann.
  3. Die Kosten für den Unterhalt der Website werden von den Mitgliedern getragen.
  4. Es werden die verschiedensten Möglichkeiten für eine gemeinsame kostenpflichtige Werbung ausgelotet und angeboten.
  5. Die Zeitambulanz wird Broschüren auflegen, in der sich die Mitglieder kostenpflichtig präsentieren können.
  6. Die Zeitambulanz wird mindestens viermal jährlich Treffen der Mitglieder organisieren, um Vorhaben, Neuerungen zu besprechen und beschließen.
  7. Die Zeitambulanz wird auf Wunsch von Mitgliedern Werbe- und Präsentationsveranstaltung organisieren, an der sich die Mitglieder kostenpflichtig präsentieren können.
  8. Bei Anfragen von Kunden wird die Zeitambulanz diese an Mitglieder weitervermitteln.

3. Rechte des Mitgliedes
a.) Jedes Mitglied erwirbt mit seiner Mitgliedschaft einen Gebietsschutz für einen
politischen Bezirk und ein Tätigkeitsfeld, welche in der Vereinbarung festgelegt
werden.
b.) Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, Gebietsschutz für weitere politische Bezirke
oder weitere Tätigkeitsfelder zu jeweils 80% des Mitgliedsbeitrages je politischen
Bezirk und Tätigkeitsfeld anzukaufen.
c.) Jedes Mitglied darf und soll mit anderen Mitgliedern Kontakt bezüglich
Zusammenarbeit aufnehmen.
d.) Jedes Mitglied darf und soll Ideen in die Gemeinschaft einbringen die dem Zweck
und der Aufgabenstellung der Zeitambulanz entspricht.

4. Pflichten der Mitglieder
a.) Interne Informationen sind streng vertraulich zu Behandeln. Ein Zuwiderhandeln
hätte einen sofortigen Ausschluss aus der Gemeinschaft zur Folge.
b.) Bei Bestehen einer eigenen Homepage (Internetseite) wird das Mitglied
kostenfrei einen Link auf die Homepage der Zeitambulanz setzen.
c.) Bei gemeinsamen Veranstaltungen und Werbepräsentationen von zumindest
zwei Mitgliedern wird an gut sichtbarer Stelle das Zeitambulanz-Logo mitgeführt.

5. Dauer der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem auf der Mitgliedsvereinbarung eingetragenen Datum und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Die Mitgliedsvereinbarung kann von beiden Seiten ohne Bekanntgabe einer Begründung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zu jedem Monatsende gekündigt werden. Bei Verletzung einer dieser Bedingungen kann das Mitglied aus der Gemeinschaft mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden.
Im Falle einer Kündigung durch das Mitglied, oder begründetem Ausschluss wird der Jahresmitgliedsbeitrag nicht rückverrechnet. Bei noch nicht erfolgter Einzahlung ist der gesamte Jahresbeitrag fällig.
Im Falle einer unbegründeten Kündigung durch die Zeitambulanz wird der bereits einbezahlte Jahresbeitrag aliquot in Zwölftel binnen 30 Tagen nach Austritt zurückbezahlt.
Bei unterjährigem Austritt, egal ob durch Kündigung oder Ausschluss besteht kein Rechtsanspruch auf noch nicht konsumierte Leistungen der Zeitambulanz.

6. Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt für Mitgliedschaften die in den Jahren 2007 und 2008 beginnen jeweils Euro 180,-- pro Jahr und ist zur Gänze jeweils am Beginn des Mitgliedsjahres ohne Abzüge fällig. Dieser Betrag wird nach dem VPI 2000 Indexangepaßt. Diese Indexanpassung findet erstmalig mit Beginn des Jahres 2009 statt.  Als Indexbasis gilt der Monat September 2007.

7. Gründe für einen sofortigen Ausschluss aus der Gemeinschaft
a.) Weitergabe einer internen Information an ein Nichtmitglied.
b.) Im Falle einer Insolvenz (Konkurs, Ausgleich) des Mitgliedes.
c.) Bei schwerwiegendem Verstoß gegen die Sittlichkeit
d.) Bei schädigendem Verhalten gegenüber der Zeitambulanz oder eines seiner
Mitglieder.

8. Mitgliederwerbung 
Jedes Mitglied, das ein weiteres potentielles Mitglied anwirbt erhält einen Bonus von EUR 10,-- je angeworbenes Mitglied auf die nächste Jahresmitgliedsgebühr. Die letzte Entscheidung, ob dieses angeworbene Mitglied aufgenommen wird, behält sich die Zeitambulanz vor.

9. Haftung 
Die Zeitambulanz trachtet danach, nur ehrliche, professionell arbeitende Mitglieder aufzunehmen. Für eventuelle Schäden und Versäumnisse einzelner Mitglieder ist die Zeitambulanz nicht haftbar.

10. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen der Zeitambulanz und einem Mitglied ist das jeweilige für die Zeitambulanz örtlich zuständige Gericht. Dies ist zurzeit das Bezirksgericht Tulln an der Donau.

Es gilt ausschließlich Österreichisches Recht.

Stand September 2007